Ohne Erfolg haben sich Kläger gegen die Höhe der Schmutzwassergebühren der Stadt Wegberg für das Jahr 2016 gewehrt. Mit dem Urteil hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen entschieden, dass der zugrundeliegende Gebührenbescheid der Stadt Wegberg rechtmäßig ist.
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